Schlussbericht des Antragskomitees - Kurzinformation

Eines der größten Projekte der Zweiten Republik zur Entschädigung nationalsozialistischen Vermögensentzuges ist zu seinem Ende gekommen: Im September 2015 wurde der umfangreiche Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus dessen Kuratorium vorgelegt, dem das Präsidium des Nationalrates, VertreterInnen aller Parlamentsparteien und der Bundesregierung, Opferverbände und RepräsentantInnen der Religionsgemeinschaften angehören. Am 4. April 2017 erfolgt im Beisein des Antragskomitees die Kenntnisnahme des Berichtes durch den Hauptausschuss des Nationalrates. Ein für die Öffentlichkeit bestimmtes „Buch zum Schlussbericht“ ist in Vorbereitung.

Diese Kurzinformation zum Schlussbericht bietet eine kompakte Zusammenfassung des über 700 Seiten starken Schlussberichts des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus.

Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (Hg.), Wien 2017, 40 Seiten.

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