Berichte der Sammelstellen A und B (1957-1969)

Die Errichtung der Sammelstellen A und B resultierte aus Artikel 26 § 2 des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955, in dem die Republik Österreich die Verpflichtung einging, Vermögen ohne ErbInnen oder nicht beanspruchte rückstellungspflichtige Vermögen, Rechte und Interessen so genannten Auffangorganisationen zu übertragen. Mit dem Auffangorganisationengesetz 1957 wurden die Sammelstellen A und B mit Sitz in Wien begründet.

Die Sammelstelle A erfasste das Vermögen, die Rechte und Interessen jener Personen, die am 31. Dezember 1937 der Israelitischen Kultusgemeinde angehört hatten; die Sammelstelle B das Vermögen, die Rechte und Interessen aller anderen Personen, die unter dem Nationalsozialismus Vermögensentziehungen erleiden hatten müssen. Als Geschäftsführer der Sammelstellen fungierte Dr. Georg Weis.

Gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen zur Zahl 217.424-34/62 vom 14. Jänner 1963 hatten die Sammelstellen A und B einen Zwischenbericht vorzulegen. In diesem Bericht, der mit dem 9. April 1963 datiert ist, dokumentierten sie ihre Organe, Statuten und Geschäftsordnung ebenso wie ihre Arbeitsweise. Zudem enthält der Zwischenbericht 17 Beilagen mit Verlautbarungen, Formularen, Erhebungsblättern und Zahlenmaterial zur Tätigkeit der Sammelstellen.

Nach Beendigung der Tätigkeit der Sammelstellen A und B legte ihr Geschäftsführer Dr. Georg Weis im Mai 1969 einen Schlussbericht vor. Dieser enthält eine abschließende Darstellung der Arbeit der Einrichtung sowie Gesamtrechnungsabschlüsse.

Der hier als PDF zur Verfügung gestellte Zwischenbericht der Sammelstellen A und B vom 9. April 1963 stammt aus dem Nachlass von Dr. Georg Weis. Seine Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung seines Erben. Die Veröffentlichung des Schlussberichts der Sammelstellen A und B (1957–1969) von Dr. Georg Weis  erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Rechnungshofes (GZ 890.004/421-1B2/16). Der Schlussbericht ist in der Bibliothek des Rechnungshofes unter der Inventarnummer 2677/a erfasst und wurde dem Allgemeinen Entschädigungsfonds in digitalisierter Form als PDF zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen zur Tätigkeit und Überlieferung der Sammelstellen A und B finden Sie im Bericht der Historikerkommission zur Tätigkeit der Sammelstellen sowie im Findbuch für Opfer des Nationalsozialismus.

Inhaltsverzeichnis des Schlussberichts

Einleitung

Abschnitt I: Die Organe, Statuten und Geschäftsordnungen der Sammelstellen

  • A. Das Kuratorium der Sammelstelle A
  • B. Das Kuratorium der Sammelstelle B
  • C. Die Zuerkennungskommission
  • D. Der Geschäftsführer
  • E. Statuten
  • F. Die Geschäftsordnungen
  • G. Sitz der Sammelstellen

Abschnitt II: Die Sammelstellen

  • A. Liegenschaften
  • B. Geschäfte
  • C. Hypotheken und Fahrnisse
  • D. Ansprüche nach § 5 Bundesrückerstattungsgesetz
  • D. Feststellungsbescheide
  • E. Wertpapiere
  • F. Versicherungsansprüche
  • G. Auswanderungsfonds Böhmen und Mähren

Abschnitt III. Die Tätigkeit in Billigkeitsfällen

Abschnitt IV: Die Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Sammelstellen

Abschnitt V: Verteilungsseite

  • A. Sammelstelle A
  • B. Sammelstelle B

Abschnitt VI. Restarbeiten

  • A. Unbewegliches Vermögen
  • B. Aussenstände
  • C. Wertpapiere
  • D. Fahrnisse
  • E. Bankkonten
  • F. Verbindlichkeiten

Abschnitt VII: Liquidationsmassnahmen

Gesamtrechnungsabschluß für die Zeit vom 1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1969

Georg Weis: Sammelstelle A. Sammelstelle B. Schlussbericht (1957-1969), Wien 1969, 34 Seiten.
(Bibliothek des Rechnungshofes, Dampfschiffstrasse 2, 1031 Wien, Inventarnummer 2677/a).

Download PDF

Sammelstelle A, Sammelstelle B: Bericht gemäß dem Bescheid des Bundeministeriums für Finanzen vom 14.1.1963, Zl. 217.424-34/62, Wien 1963, 76 Seiten.

Download PDF