Verfahrensstatistik der Schiedsinstanz für Naturalrestitution vom 29. Juni 2021
Tabelle
Anträge | Anzahl |
---|---|
ANTRÄGE GESAMT [1] | 2.307 |
-- materielle Anträge [2] | 644 |
---- davon Wiederaufnahmeanträge [3] | 41 |
---- davon zurückgezogene Anträge | 33 |
-- Formalanträge [4] | 1.434 |
---- davon Wiederaufnahmeanträge [3] | 1 |
---- davon zurückgezogene Anträge | 39 |
-- ENTSCHIEDENE ANTRÄGE | 2.006 |
---- entschiedene materielle Anträge | 611 |
------ davon empfohlene materielle Anträge [5] | 140 |
-------- davon empfohlene Wiederaufnahmeanträge [6] | 17 |
------ abgelehnte materielle Anträge [7] | 324 |
-------- davon abgelehnte Wiederaufnahmeanträge [8] | 22 |
------ zurückgewiesene materielle Anträge [9] | 147 |
-------- davon zurückgewiesene Wiederaufnahmeanträge [10] | 2 |
---- entschiedene Formalanträge | 1.395 |
----- davon zurückgewiesene Wiederaufnahmeanträge [11] | 1 |
-- ZURÜCKGEZOGENE ANTRÄGE | 72 |
-- OHNE ENTSCHEIDUNG ABGESCHLOSSENE ANTRÄGE [12] | 229 |
Anmerkungen zur Tabelle
- Diese Anträge wurden von 2.239 AntragstellerInnen eingebracht. AntragstellerInnen konnten mehrere Anträge stellen, verfristete Anträge wurden mitgezählt. Nach Oktober 2016 wurden auch Wiederaufnahmeanträge an die Schiedsinstanz als eigenständige Anträge gezählt und in der Verfahrensstatistik der Schiedsinstanz (integriert) ausgewiesen.
- Diese Anträge erfüllten wesentliche Antragsvoraussetzungen, insbesondere jene des öffentlichen Eigentums zum Stichtag 17. Jänner 2001 und der Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt einer Entziehung zwischen 1938 und 1945.
- Ab 2007 sah die Geschäfts- und Verfahrensordnung der Schiedsinstanz in § 21a vor, dass bereits abgeschlossene Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Zweijahresfrist ab Datum der ersten Entscheidung neuerlich aufgenommen werden konnten. Solche Wiederaufnahmen wurden dann vorgenommen, wenn mittels eines Wiederaufnahmeantrags bislang nicht zugängliche Beweismittel vorgelegt wurden, die die Annahme rechtfertigten, dass diese im bisherigen Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Sah die Schiedsinstanz das Vorliegen neuer Beweismittel als gegeben an, kam es zu einer Verfahrenswiederaufnahme. In diesen Fällen wurde die zuvor ergangene Entscheidung entweder aufgehoben oder abgeändert bzw. ergänzt. Lagen die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nicht vor, entschied die Schiedsinstanz auf Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags. Wiederaufnahmeanträge konnten sich nur auf bereits bearbeitete Anträge beziehen.
- Formalanträge erfüllten wesentliche Antragsvoraussetzungen für eine Naturalrestitution, insbesondere jene des öffentlichen Eigentums zum Stichtag 17. Jänner 2001 und der Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt eines Entzugs zwischen 1938 und 1945, nicht. Auch sind hier Anträge erfasst, bei denen sich Empfehlungen nur an jüdische Gemeinschaftsorganisationen richten konnten, während aber die betreffenden Anträge durch Einzelpersonen gestellt worden waren.
- Zu diesen 140 Anträgen ergingen 61 Entscheidungen.
- Zu diesen 17 Anträgen auf Wiederaufnahme (davon zwei ex officio) ergingen unter Aufhebung beider Erstentscheidungen zwei empfehlende Wiederaufnahmeentscheidungen sowie zwei (ergänzende) Empfehlungen.
- Zu diesen 324 Anträgen ergingen 136 Entscheidungen. Die beiden durch Wiederaufnahmen aufgehobenen Ablehnungen Nr. 4/2004 und 46/2006 wurden mitgezählt.
- Zu diesen 22 Anträgen auf Wiederaufnahme ergingen 11 Wiederaufnahmeentscheidungen.
- Zu diesen 147 Anträgen ergingen 24 Entscheidungen.
- Zu diesen zwei Anträgen erging eine Entscheidung.
- Zu diesem Antrag erging eine Entscheidung.
- Die Bearbeitung dieser Anträge wurde wegen mangelhafter Antragseinbringung (fehlende Vollmachten, keine berechtigten AntragstellerInnen bekannt) durch die Schiedsinstanz eingestellt.