Statistische Aufstellung des Verfahrens vor dem Antragskomitee vom 4. November 2019
Anträge
fristgerecht eingelangte Anträge | 20.702 |
Personen, deren Vermögensverluste geltend gemacht wurden | 37.623 |
Forderungen [1] | 151.949 |
Antragsbearbeitung
Historische Recherche
Akten/Dokumente aus Archiven | 41.796 |
historische Grundbuchauszüge | 19.624 |
Versicherungsrecherchen | 10.902 |
Entschiedene Anträge
entschiedene Anträge | 20.702 |
Anträge, in denen eine Entschädigung zuerkannt wurde | 18.155 |
Anträge, in denen keine Entschädigung zuerkannt wurde | 2.547 |
Forderungen, für die eine Entschädigung zuerkannt wurde | 103.425 |
Forderungen, für die keine Entschädigung zuerkannt wurde | 48.524 |
Rechtsbehelf [2] nicht mehr möglich | 20.702 |
Entscheidungen über Rechtsbehelfe | 551 |
Entscheidungen nach Wiederaufnahmen [3] | 1.523 |
Miterbinnen und Miterben [4]
AntragstellerInnen, die MiterbInnen einbezogen haben | 1.769 |
einbezogene MiterbInnen | 3.268 |
Erbinnen- und Erbensuche
verstorbene AntragstellerInnen, deren Erbinnen und Erben [5] festgestellt werden konnten | 4.233 |
festgestellte Erbinnen und Erben | 7.132 |
verstorbene AntragstellerInnen, deren Erbinnen und Erben gesucht werden | 0 |
Auszahlungen
Vorauszahlungen [6]
Vorauszahlungen | 18.169 |
AntragstellerInnen | 13.951 |
ErbInnen | 1.874 |
MiterbInnen | 2.344 |
Abschließende Zahlungen
abschließende Zahlungen | 22.322 |
AntragstellerInnen | 13.251 |
ErbInnen | 5.917 |
MiterbInnen | 3.154 |
noch nicht vollständig ausbezahlte Anträge | 12 |
nicht vollständig ausbezahlte Anträge, die bereits verjährt sind | 1117 |
- Durch eine geänderte Zählweise der Forderungen der MiterbInnen weicht diese Zahl von den zuvor veröffentlichten Zahlen ab.
- Antrag auf neuerliche Entscheidung gemäß § 17 Entschädigungsfondsgesetz und § 18 der Verfahrens- und Geschäftsordnung des Antragskomitees.
- § 17 Absatz 5 der Verfahrens- und Geschäftsordnung des Antragskomitees.
- AntragstellerInnen können sich Forderungen ihrer MiterbInnen - das sind weitere ErbInnen der Personen, die die Vermögensverluste urprünglich erlitten haben - übertragen lassen und diese beim Antragskomitee geltend machen, soferne diese MiterbInnen nicht selbst einen Antrag gestellt haben.
- ErbInnen sowie andere zur Fortsetzung des Verfahrens berechtigte Personen (zB NachlassverwalterInnen).
- Vorauszahlungen erfolgten von Dezember 2005 bis Juli 2009 nach Alterspriorität, soferne der Anspruch mindestens 500 USD betrug. Die Zahl der Vorauszahlungen und abschließenden Zahlungen hat sich durch eine Anpassung der Zählmethode bei ErbInnen und MiterbInnen per 26. November 2014 geringfügig erhöht.