Die Frist für Rückstellungsanträge an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution ist bis zum 31. Dezember 2007 verlängert worden! Die entsprechende Gesetzesänderung (BGBl. I Nr. 20/2007) ist am 25. April 2007 in Kraft getreten.
Am 31. Dezember 2006 endet die Frist für Rückstellungsanträge an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution! Bis Ende des Jahres 2006 können Liegenschaften sowie bewegliches Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen, die durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden und am 17. …